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Stadthaus 4: Rat beschließt Neubau

Stadt Münster • Apr. 24, 2024

Stadt bündelt Dienstleistungen an einem Standort / Jährliche Kosten für Büroflächen sinken um 1,8 Millionen Euro

Der Rat der Stadt Münster hat den Neubau des Stadthauses 4 am Albersloher Weg beschlossen. Das klimaneutrale und effiziente Null-Emissions-Gebäude wird ab Herbst 2024 auf dem Grundstück Kiesekamps Mühle in direkter Nachbarschaft des Stadthauses 3 errichtet. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren zukünftig von der kundenfreundlichen Bündelung städtischer Dienstleistungen, die bisher verstreut im Stadtgebiet angeboten wurden, an einem zentralen Standort. 



Zugleich entschied der Rat, dass die Verwaltung im Gegenzug in den nächsten Jahren acht bislang angemietete Bürostandorte aufgeben soll. Die Stadt spart unter dem Strich dadurch jährlich Kosten von 1,8 Millionen Euro ein und reduziert die von ihr genutzte Bürofläche um insgesamt 6.000 Quadratmeter.


Flexible Raumnutzung und moderne Arbeitsmodelle

Möglich wird dies auch durch die konsequente Umsetzung moderner Ansätze wie mobiles Arbeiten, Desk Sharing und flexible Raumnutzung in der Stadtverwaltung. So sollen sich im neuen Stadthaus 1.000 Mitarbeitende 800 Arbeitsplätze teilen. Die Stadt Münster ermöglicht auf diese Weise Arbeitsmodelle, die dem wachsenden Wunsch nach einem besseren Ausgleich von Privatem und Beruf entsprechen und wird als Arbeitgeberin attraktiver.

„Ich freue mich, dass die Verwaltung unserer Stadt einen ebenso nachhaltigen wie modernen Standort erhält“, bewertet Oberbürgermeister Markus Lewe den positiven Ratsbeschluss. „Mit dem neuen Stadthaus 4 bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale Anlaufstelle und schaffen unseren Mitarbeitenden Raum für zeitgemäße Arbeitsformen.“


Im Stadthaus 4 wird eine Großtagespflegestelle für die Kinder der städtischen Mitarbeitenden eingerichtet. Zudem wird eine neue Großküche entstehen, die nicht nur vor Ort die Mitarbeitenden der Stadthäuser 3 und 4 bewirtet, sondern auch Essen an die städtischen Mitarbeitenden an den Standorten Stadthaus 2, Theater und awm liefert.


Stadt senkt mit effizientem Neubau jährliche Kosten 

Durch den Neubau kommen auf die Stadt jährliche Kosten von 4,3 Millionen Euro für Instandhaltung und Betrieb sowie für Abschreibungen und Zinsen zu. Dem gegenüber stehen wegfallende Miet-, Neben- und Energiekosten durch die sukzessive Aufgabe von Bürostandorten in jährlich aufsteigender Höhe bis zu 6,1 Millionen Euro – ab dem Jahr 2034. Im Endeffekt spart die Stadt dadurch – auf Basis des Abrechnungsjahres 2034 – jährlich Kosten von 1,8 Millionen Euro ein.


Die Projektumsetzung übernimmt die Bauwerke Münster GmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadt. Das Investitionsvolumen beträgt 90,3 Millionen Euro. Die Inbetriebnahme des Stadthaus-Neubaus ist im Herbst 2027 geplant.

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Um die Haushaltssituation zu stabilisieren und den jährlichen Fehlbedarf weiter zu reduzieren, schlägt die Stadt Wolfsburg den Beschluss eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026 vor. Die entsprechende Ratsvorlage geht nun in die politische Beratung.  „Die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2025/26 ist aus unserer Sicht ein sinnvoller Schritt zur Stabilisierung der Finanzsituation und zur Sicherung einer nachhaltig finanziellen Zukunft der Stadt Wolfsburg“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Wir verfolgen mit diesem Schritt die notwendige Haushaltskonsolidierung konsequent weiter, um auch langfristig handlungsfähig zu bleiben. Die Modernisierung der Verwaltung und die kritische Betrachtung unserer Aufgaben bilden wesentliche Grundlagen dafür.“ Kämmerer Andreas Bauer ergänzt: „Von unserem Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen zu können, sind wir noch ein ganzes Stück entfernt. Auf dem Weg zu diesem Ziel brauchen wir eine konsequente und langfristige Finanzplanung. Mit dem Doppelhaushalt gewährleisten wir diese Planbarkeit. Wir setzen darauf, nun frühzeitig in den Beratungsprozess einzusteigen und in enger Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Doppelhaushalt aufzustellen.“ Basierend auf der mittelfristigen Finanzplanung von 2024 wird der Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 festgelegt. Der Zuschussbedarf in beiden Jahren soll um jeweils fünf Millionen Euro nachhaltig reduziert werden – in 2025 auf 404,6 Millionen Euro und 2026 weiter auf 401,8 Millionen Euro. Maßgebliche Voraussetzung für diese Planungen ist es, dass keine wesentlichen und nicht beeinflussbaren Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung eintreten, wie beispielsweise durch Gesetzesänderungen, Preissteigerungen oder andere nicht beeinflussbare Faktoren. Erreicht werden soll diese Reduzierung insbesondere durch die Senkung der Zuschussbedarfe in der Kernverwaltung, den Beteiligungsgesellschaften und der Reduzierung der Verlustausgleiche an das Klinikum, das Bildungshaus und die Bäderbetriebe. Zudem wird der Stellenplan auch in den kommenden Jahren fixiert, sodass keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden können. Des Weiteren sollen die Erkenntnisse aus dem aufgabenkritischen Modernisierungsprozess genutzt werden, um die verwaltungsinternen Prozesse zu optimieren. Für das Investitionsprogramm wird das Volumen 2025 auf 110 Millionen Euro festgelegt, 2026 dann auf 107,5 Millionen Euro. Das entspricht einer deutlichen Reduzierung des bisherigen angesetzten Volumens in Höhe um 50 Millionen Euro in 2025 und 30 Millionen Euro in 2026. Das Großprojekt „Graue Flecken“ und die Umstrukturierung der Stadtwerke Wolfsburg AG werden gesondert betrachtet. Wichtig zu beachten ist, dass es dem Rat der Stadt beim Doppelhaushalt möglich ist, sein Etatrecht auch während des Zweijahreszeitraums in vollem Umfang auszuüben und bei Bedarf auf Änderungen zu reagieren. Die Vorlage zum Doppelhaushalt wird nun politisch beraten. Der Rat der Stadt Wolfsburg wird in seiner Sitzung am 5. Juni darüber entscheiden.
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In den kommenden Jahren müssen Kommunen eine Planung für ihre Fernwärmenetze vorlegen. Zeitgleich läuft die Transformation der öffentlichen Wärmeversorgung von ihrer überwiegend fossilen Grundlage hin zu erneuerbaren Energien, z. B. mithilfe der Verwendung von Wärmepumpen. Das Umweltbundesamt (UBA) rät Kommunen, bei ihrer Wärmeplanung gleich eine sinnvolle Kälteplanung mitzudenken.
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