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Internetauftritt des Kreis Soest nach Cyberangriff wieder online

Susanne Schulte-Nölle • Mai 07, 2024

Der Internetauftritt des Kreises Soest ist wieder online. Damit können sich die Bürgerinnen und Bürger unter www.kreis-soest.de nun in bewährter Form wieder über das breite Spektrum an Dienstleistungen der Kreisverwaltung informieren. Die Not-Website, die nach dem Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) unter der gleichen Adresse eingerichtet worden war, hat somit ausgedient.

Ob Infos zu Öffnungszeiten, Links zu Onlinediensten oder Telefonnummern: Über den Internetauftritt sind zahlreiche Dienstleistungen übersichtlich und mit wenigen Klicks wieder abrufbar. Weil aber Schnittstellen zu Datenbanken und anderen Quellen wie dem Veranstaltungskalender sowie Bezahldienste weiterhin nicht funktionieren, kommt es auch aktuell noch zu Einschränkungen. Hier ist der Kreis auf weitere Unterstützung durch die SIT angewiesen.


So ist weiterhin Geduld gefragt bei der Anmeldung neuer Wunschkennzeichen. Sobald der Service wieder möglich ist, wird der Kreis dies umgehend bekanntgeben. Gleiches gilt für die An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen sowie die Änderung von Fahrzeughalterdaten auf dem digitalen Weg.


Des Weiteren stehen vorerst die folgenden Online-Dienstleistungen nicht zur Verfügung:


Ersatzzulassungsbescheinigung Teil I, Fahrerkarte gemäß Paragraf 5 Fahrpersonalverordnung, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Paragraf 48 Fahrerlaubnis-Verordnung, Feinstaubplaketten und Reitkennzeichen, Fischerprüfung (Ausnahmegenehmigung zur Prüfung bei einer anderen Unteren Fischereibehörde und Ausstellung Ersatzzeugnis), das Herunterladen der Liegenschaftskarte, Genehmigungen zur Beseitigung von Stechinsektennestern sowie der Anhörungsbogen Ordnungswidrigkeiten.



Aufgrund der Schnittstellen-Problematik arbeitet die Website des Kreises Soest überdies aktuell noch in Teilen mit Datensätzen vor dem Cyberangriff, also vom 29. Oktober 2023. Das betrifft konkret die Ansprechpartnerinnen und -partner im Haus sowie ihre Zuordnung. Deshalb kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Anrufer noch einmal umgeleitet werden.

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Um die Haushaltssituation zu stabilisieren und den jährlichen Fehlbedarf weiter zu reduzieren, schlägt die Stadt Wolfsburg den Beschluss eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026 vor. Die entsprechende Ratsvorlage geht nun in die politische Beratung.  „Die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2025/26 ist aus unserer Sicht ein sinnvoller Schritt zur Stabilisierung der Finanzsituation und zur Sicherung einer nachhaltig finanziellen Zukunft der Stadt Wolfsburg“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Wir verfolgen mit diesem Schritt die notwendige Haushaltskonsolidierung konsequent weiter, um auch langfristig handlungsfähig zu bleiben. Die Modernisierung der Verwaltung und die kritische Betrachtung unserer Aufgaben bilden wesentliche Grundlagen dafür.“ Kämmerer Andreas Bauer ergänzt: „Von unserem Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen zu können, sind wir noch ein ganzes Stück entfernt. Auf dem Weg zu diesem Ziel brauchen wir eine konsequente und langfristige Finanzplanung. Mit dem Doppelhaushalt gewährleisten wir diese Planbarkeit. Wir setzen darauf, nun frühzeitig in den Beratungsprozess einzusteigen und in enger Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Doppelhaushalt aufzustellen.“ Basierend auf der mittelfristigen Finanzplanung von 2024 wird der Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 festgelegt. Der Zuschussbedarf in beiden Jahren soll um jeweils fünf Millionen Euro nachhaltig reduziert werden – in 2025 auf 404,6 Millionen Euro und 2026 weiter auf 401,8 Millionen Euro. Maßgebliche Voraussetzung für diese Planungen ist es, dass keine wesentlichen und nicht beeinflussbaren Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung eintreten, wie beispielsweise durch Gesetzesänderungen, Preissteigerungen oder andere nicht beeinflussbare Faktoren. Erreicht werden soll diese Reduzierung insbesondere durch die Senkung der Zuschussbedarfe in der Kernverwaltung, den Beteiligungsgesellschaften und der Reduzierung der Verlustausgleiche an das Klinikum, das Bildungshaus und die Bäderbetriebe. Zudem wird der Stellenplan auch in den kommenden Jahren fixiert, sodass keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden können. Des Weiteren sollen die Erkenntnisse aus dem aufgabenkritischen Modernisierungsprozess genutzt werden, um die verwaltungsinternen Prozesse zu optimieren. Für das Investitionsprogramm wird das Volumen 2025 auf 110 Millionen Euro festgelegt, 2026 dann auf 107,5 Millionen Euro. Das entspricht einer deutlichen Reduzierung des bisherigen angesetzten Volumens in Höhe um 50 Millionen Euro in 2025 und 30 Millionen Euro in 2026. Das Großprojekt „Graue Flecken“ und die Umstrukturierung der Stadtwerke Wolfsburg AG werden gesondert betrachtet. Wichtig zu beachten ist, dass es dem Rat der Stadt beim Doppelhaushalt möglich ist, sein Etatrecht auch während des Zweijahreszeitraums in vollem Umfang auszuüben und bei Bedarf auf Änderungen zu reagieren. Die Vorlage zum Doppelhaushalt wird nun politisch beraten. Der Rat der Stadt Wolfsburg wird in seiner Sitzung am 5. Juni darüber entscheiden.
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