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Erweiterung der Lilli-Jahn-Schule in Immenhausen

Alia Shuhaiber • Apr. 26, 2024

ab Herbst geplant

Ein Blick auf das Gelände der Lilli-Jahn-Schule belegt, wie dringend die Erweiterung des Immenhäuser Schulstandortes ist. „Wir freuen uns über die positive Entwicklung und werden die Grundschule erweitern, um dem gestiegenen Raumbedarf gerecht zu werden und den Schulstandort zukunftssicher aufzustellen“, sagt Schuldezernentin Silke Engler. Mit der Erweiterung wird auch auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen reagiert. Die Lilli-Jahn-Schule ist seit dem Schuljahr 2023/2024 vierzügig und hat eine Vorklasse. 



„Um die knapp 300 Kinder aus Immenhausen, Holzhausen und Mariendorf den heutigen Ansprüchen entsprechend betreuen zu können, ist ein Erweiterungsbau mit zwölf Klassen und Differenzierungsräumen, Sanitäranlagen, einer Aula und Technikräumen geplant“, erklärt Matthias Markitz, Projektleiter beim Landkreis Kassel. Weil sich die Schule in unmittelbarer Nachbarschaft zur Freiherr-vom-Stein-Schule befindet, werden die Bibliothek und die Mensa bereits jetzt gemeinsam genutzt. Die zertifizierte Umweltschule verfügt über eine Turnhalle mit Gymnastikraum, die auch von örtlichen Sportvereinen genutzt wird. 


Bereits seit dem Schuljahr 1998/1999 gibt es an der Grundschule ein Betreuungsangebot. Derzeit bietet der Landkreis eine zweistündige Regelbetreuung von 11.15 bis 13.15 Uhr an, die von 178 Kindern besucht wird. Die erweiterte Betreuung bis 15.30 Uhr übernimmt der Förderverein. „Wir gehen davon aus, dass die Schule zum 1. August 2026 in den Ganztag geht“, sagt Engler. Für welches Profil (s. Hintergrund) die Grundschule sich entscheidet, ist noch offen. 


Die Fertigstellung des Rohbaus ist für den Herbst 2025 geplant. „Sobald der Innenausbau und die Ausstattung mit Technik und Mobiliar abgeschlossen sind, ist der Umzug in den neuen Gebäudetrakt im Sommer 2026 vorgesehen“, sagt Markitz. Im Anschluss werden die Umbauarbeiten im Bestandsgebäude beginnen. „Dort sind Änderungen geplant, um die Anforderungen für den Ganztagsbetrieb umzusetzen“, erklärt Markitz. Bislang erfolgt die Nachmittagsbetreuung in Containern. 


„Ich freue mich sehr über die große Investition des Landkreises Kassel in den Neubau der Grundschule und danke allen Verantwortlichen für die aus meiner Sicht gelungenen Planungen“, sagt Immenhausens Bürgermeister Lars Obermann. Aus Sicht des Verwaltungschefs sichert der Neubau den Schulstandort in Immenhausen für die nächsten 50 Jahre. „Nicht nur die räumliche Situation verbessert sich, auch das pädagogische Konzept erweitert sich enorm“, sagt Obermann. Der Landkreis Kassel investiert rund 8,5 Mio. Euro in die Erweiterung und den Umbau der Lilli-Jahn-Schule. 


HINTERGRUND: 

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 erfolgt eine stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs. Dann haben Kinder der Jahrgangsstufe 1 erstmalig Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird allen Grundschulkindern die Ganztagsbetreuung täglich mit mindestens 8 Stunden inklusive Unterrichtszeiten ermöglicht. Darüber hinaus wird eine Ferienbetreuung bis auf Schließzeiten von maximal vier Wochen angeboten. 


Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 1)

Schulen mit einem dem Profil 1 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an mindestens drei Wochentagen von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte Angebote im Wahl- und Freizeitbereich an. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern besteht allerdings die Pflicht zur Teilnahme. Das Angebot kann auf bestimmte Jahrgänge begrenzt sein. Das konkrete pädagogische Konzept entwickelt die Schule selbst. Es ist im Schulprogramm zu verankern, das von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt wird. Das Profil 1 wird im Landkreis Kassel im Schuljahr 2023/24 an sieben Schulen angeboten.


Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 2)

Schulen mit einem dem Profil 2 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an fünf Schultagen pro Woche freiwillige Zusatzangebote von 7.30 Uhr bis 16.00 oder 17.00 Uhr. Unter anderem werden Förderkurse, Wahlangebote, AGs und Projekte, Hausaufgabenbetreuung, Lern- und Übungszeiten sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen gewährleistet. Stundenzeiten und der Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten können schulintern geregelt werden. Für angemeldete Schülerinnen und Schüler besteht eine Teilnahmepflicht. Das Profil 2 wird im Landkreis Kassel im Schuljahr 2023/24 an 17 Schulen angeboten.


Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 3)

Schulen mit einem dem Profil 3 entsprechenden Ganztagsangebot werden als Ganztagsschulen bezeichnet. Diese bieten an fünf Tagen pro Woche in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 oder 17 Uhr Betreuung, Unterricht sowie verpflichtende Ganztagsangebote für alle ihre Schülerinnen und Schüler oder für einen definierten Teil ihrer Schülerschaft an. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler ganz oder teilweise verpflichtend. Zu den Angeboten zählen Förderkurse, Wahlangebote, AGs, Hausaufgabenbetreuung, Lern- und Übungszeiten sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen. Das Profil 3 wird im Landkreis im Schuljahr 2023/24 an vier Schulen angeboten.


Pakt für den Ganztag

Der „Pakt für den Ganztag“ beruht auf einer Kooperationsvereinbarung über die Einführung von ganztägigen Angeboten für die jüngsten Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2015/2016 zunächst mit sechs Pilot-Schulträgern geschlossen wurde. Im „Pakt für den Ganztag“ übernehmen Land und Schulträger erstmals gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Teilnehmende Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen verfügen an fünf Tagen in der Woche von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Eltern können zwischen mindestens zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 14.30 oder 15 Uhr und einem längeren bis 17 Uhr, auf Wunsch auch mit Ferienbetreuung. Grundsätzlich ist der „Pakt für den Ganztag“ ein freiwilliges Angebot, nach Anmeldung des Kindes dann verbindlich. Für die Bildungs- und Betreuungsangebote von Schulen im „Pakt für den Ganztag“ gilt - ebenso wie für die Schulen im Profil 1, 2 und 3 des Ganztagsprogramms - der in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen verankerte Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen. Schulen im Pakt für den Ganztag arbeiten nach den Qualitätskriterien des Profils 2. Im Pakt für den Ganztag befinden sich im Landkreis Kassel im Schuljahr 2023/24 vier Schulen.

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Um die Haushaltssituation zu stabilisieren und den jährlichen Fehlbedarf weiter zu reduzieren, schlägt die Stadt Wolfsburg den Beschluss eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026 vor. Die entsprechende Ratsvorlage geht nun in die politische Beratung.  „Die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2025/26 ist aus unserer Sicht ein sinnvoller Schritt zur Stabilisierung der Finanzsituation und zur Sicherung einer nachhaltig finanziellen Zukunft der Stadt Wolfsburg“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann. „Wir verfolgen mit diesem Schritt die notwendige Haushaltskonsolidierung konsequent weiter, um auch langfristig handlungsfähig zu bleiben. Die Modernisierung der Verwaltung und die kritische Betrachtung unserer Aufgaben bilden wesentliche Grundlagen dafür.“ Kämmerer Andreas Bauer ergänzt: „Von unserem Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen zu können, sind wir noch ein ganzes Stück entfernt. Auf dem Weg zu diesem Ziel brauchen wir eine konsequente und langfristige Finanzplanung. Mit dem Doppelhaushalt gewährleisten wir diese Planbarkeit. Wir setzen darauf, nun frühzeitig in den Beratungsprozess einzusteigen und in enger Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Doppelhaushalt aufzustellen.“ Basierend auf der mittelfristigen Finanzplanung von 2024 wird der Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 festgelegt. Der Zuschussbedarf in beiden Jahren soll um jeweils fünf Millionen Euro nachhaltig reduziert werden – in 2025 auf 404,6 Millionen Euro und 2026 weiter auf 401,8 Millionen Euro. Maßgebliche Voraussetzung für diese Planungen ist es, dass keine wesentlichen und nicht beeinflussbaren Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung eintreten, wie beispielsweise durch Gesetzesänderungen, Preissteigerungen oder andere nicht beeinflussbare Faktoren. Erreicht werden soll diese Reduzierung insbesondere durch die Senkung der Zuschussbedarfe in der Kernverwaltung, den Beteiligungsgesellschaften und der Reduzierung der Verlustausgleiche an das Klinikum, das Bildungshaus und die Bäderbetriebe. Zudem wird der Stellenplan auch in den kommenden Jahren fixiert, sodass keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden können. Des Weiteren sollen die Erkenntnisse aus dem aufgabenkritischen Modernisierungsprozess genutzt werden, um die verwaltungsinternen Prozesse zu optimieren. Für das Investitionsprogramm wird das Volumen 2025 auf 110 Millionen Euro festgelegt, 2026 dann auf 107,5 Millionen Euro. Das entspricht einer deutlichen Reduzierung des bisherigen angesetzten Volumens in Höhe um 50 Millionen Euro in 2025 und 30 Millionen Euro in 2026. Das Großprojekt „Graue Flecken“ und die Umstrukturierung der Stadtwerke Wolfsburg AG werden gesondert betrachtet. Wichtig zu beachten ist, dass es dem Rat der Stadt beim Doppelhaushalt möglich ist, sein Etatrecht auch während des Zweijahreszeitraums in vollem Umfang auszuüben und bei Bedarf auf Änderungen zu reagieren. Die Vorlage zum Doppelhaushalt wird nun politisch beraten. Der Rat der Stadt Wolfsburg wird in seiner Sitzung am 5. Juni darüber entscheiden.
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