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von Sandy Teutsch 28. Februar 2025
Erfolgreiche energetische Sanierung der Louise-Schroeder-Schule
von Birgit Kranzusch 26. Februar 2025
Alle 396 Städte und Gemeinden in NRW : Mieten steigen, Preise für Wohneigentum gehen zurück In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2023 1,7 Prozent mehr neue Wohnungen gebaut worden als im Vorjahr. Dennoch stiegen die Mieten im Landesdurchschnitt an, während auf dem Markt für Wohneigentum tendenziell Preisrückgänge zu verzeichnen waren. Wie sich diese und andere landesweite Trends auf kommunaler Ebene entwickeln, zeigen die Wohnungsmarktprofile der NRW.BANK, die jetzt in einer Neuauflage erschienen sind. Neu ab diesem Jahr: Die Profile sind jetzt für jede kreisfreie und kreisangehörige Kommune auf der Internetseite der Förderbank zum kostenfreien Download verfügbar. Die Wohnungsmarktprofile enthalten grafisch und tabellarisch aufbereitete Indikatoren aus den Themenfeldern Wohnungsbestand, Bautätigkeit, Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Soziales und Preise. Sie geben einen Überblick über wichtige Trends und Strukturen des Wohnungsmarktes. Hierzu zählen unter anderem die Einwohnendenzahl inklusive Altersstruktur, Arbeitslosen- und Beschäftigtenzahlen, die Entwicklung der Bautätigkeit, die Eigenheimerschwinglichkeit und die Mietpreisentwicklung von Bestands- und Neubauwohnungen sowie die Entwicklung des geförderten Wohnraumbestands. Um die kommunalen Trends einordnen zu können, enthalten die Wohnungsmarktprofile Daten zu den jeweiligen Kreisen und entsprechende Vergleichswerte für Nordrhein-Westfalen. Kurze Texte, Grafiken und Karten erläutern und veranschaulichen die Daten. Die Wohnungsmarktprofile sind Auszüge aus der landesweiten Wohnungsmarktbeobachtung der NRW.BANK. Für jede Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen gibt es ein Wohnungsmarktprofil. Sie richten sich an alle, die sich über die örtlichen Wohnungsmärkte informieren wollen. Zudem unterstützen die Wohnungsmarktprofile zum Beispiel Investierende und Kommunen dabei, Wohnraum bedarfsgerecht zu bauen oder Quartiere aufzuwerten. Bei der Erstellung der Profile wurden Daten aus dem Jahr 2023 genutzt. Dabei handelt es sich um die aktuellen verfügbaren Datensätze. Die aktuellen Profile für alle 396 Gemeinden und Städte in Nordrhein-Westfalen können ab sofort unter folgender Adresse heruntergeladen werden: www.nrwbank.de/wmp Click To Paste
von Frau Köller, Pressestelle Lippstadt 12. Februar 2025
Große Freude in der Kita Bökenförde: Ein neues Spielgerät für die unter Dreijährigen konnte feierlich eingeweiht werden. Das moderne Kletter- und Rutschparadies ersetzt das alte Klettergerüst, das nach vielen Jahren intensiver Nutzung abgebaut werden musste. Dank der Unterstützung der Karl Bröcker Stiftung, die den Großteil der Mittel in Höhe von rund 9.000 Euro bereitstellte, konnte ein größeres und vielseitigeres Spielgerät angeschafft werden. Auch der Förderverein der Kita, der erst 2022 gegründet wurde, beteiligte sich an der Anschaffung. „Wir sind ein sehr junger Verein und haben noch nicht viel Geld in der Kasse. Umso wichtiger war es für uns, Unterstützung von der Karl Bröcker Stiftung zu erhalten. Ohne diese Hilfe wäre es nicht realisierbar gewesen“, betont Vanessa Graupe, Vorsitzende des Fördervereins „Städtischer Kindergarten Li-La-Launeland e.V.“ Kita-Leiterin Jessica Wolff hob die Bedeutung des Fördervereins hervor und bedankte sich herzlich für das Engagement: „Das ist nicht nur eine Bereicherung für die Kinder, sondern für die gesamte Einrichtung.“ Das neue Spielgerät begeistert mit einer Rutsche, zwei Türmen, einem Netzaufgang sowie einer Treppen- und Rampenkonstruktion mit Trittleisten. „Nicht nur unsere jüngsten Kindergartenkinder sind begeistert und konnten es kaum erwarten, das neue Spielgerät zu stürmen. Es ist perfekt für unseren Außenbereich, da wir so oft wie möglich mit den Kindern draußen sind. Das Spielgerät bietet den Kindern unter drei Jahren viele unterschiedliche Möglichkeiten, ihren Bewegungs- und Spieldrang auszuleben“, so Jessica Wolff. Die Kosten für den Einbau übernahm der Träger der Kita, die Stadt Lippstadt, die sich auch weiterhin um die regelmäßige Prüfung und Wartung kümmern wird, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. Bei der feierlichen Einweihung war auch Werner Blanke, Beiratsvorsitzender der Karl Bröcker Stiftung, anwesend und zeigte sich erfreut über die Begeisterung der Kinder: „Es ist uns ein Herzensanliegen, Kinder zu fördern und ihnen sichere und spannende Spielmöglichkeiten zu schaffen.“
von Stadt Mönchengladbach - Stabsstelle Presse & Kommunikation 7. Februar 2025
Die Städte Mönchengladbach und Wiesbaden starten eine deutschlandweit einzigartige Zusammenarbeit bei der digitalen Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung. Im Rahmen der Initiative „Stadtlabor2Go“ werden die beiden Städte gemeinsam am Aufbau ihrer Stadtlabore arbeiten. Die Kooperation verdeutlicht, dass Digitalisierung in Kommunen über die lokalen Grenzen hinaus zusammen gedacht und umgesetzt werden muss. „Digitale Innovationen dürfen nicht im Silo entstehen. Denn keine Kommune sollte bei null anfangen müssen, sondern vielmehr im Austausch mit anderen Kommunen lernen. Mit Stadtlabor2Go machen wir Digitalisierung zu einer Teamleistung – für Städte, Bürger*innen und die Zukunft.“, sagt Kira Tillmanns, Smart City Programmleitung. Schon jetzt zeigen erste Anfragen und Interessenbekundungen aus ganz Deutschland, dass das Projekt auf große Aufmerksamkeit und Nachahmungspotenzial trifft. Ziel in den Laboren ist es, Digitalisierungsprozesse in den Kommunen zu beschleunigen und sie eng an den Bedürfnissen der späteren Nutzerschaft auszurichten, indem man diese von Anfang an in den Entwicklungsprozess einbindet. Für Oberbürgermeister Felix Heinrichs ist diese Nutzerzentrierung entscheidend: „Wir möchten dafür sorgen, dass Digitalisierung nicht nur technologisch funktioniert, sondern auch für die Menschen einen Unterschied macht,“ so der Oberbürgermeister. In Wiesbaden wurde das Zukunftswerk im Luisenforum bereits im Januar eröffnet und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung einer smarten und nachhaltigen Stadt mitzuwirken. Auch Mönchengladbach wird im Rahmen der Smart-City-Initiative noch in 2025 das Bürgerlabor „Citizen LAB“ in der Zentralbibliothek eröffnen und dort gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürger an digitalen Zukunftsfragen arbeiten. Wie können offene Daten genutzt werden, um zum Beispiel bessere Radwege oder transparente Verwaltungsservices zu entwickeln? Welche städtischen Herausforderungen lassen sich mit einem digitalen Zwilling simulieren, bevor städtische Projekte geplant und realisiert werden? Und wo könnten Sensoren helfen, Verkehr smarter zu steuern oder die Luftqualität in Echtzeit sichtbar zu machen? Im Citizen LAB werden nicht nur solche Fragen beantwortet – Bürgerinnen und Bürger gestalten das Labor selbst mit, entwickeln und testen gemeinsam mit der Stadt digitale Lösungen. Ein konkretes Beispiel ist die gemeinsame Entwicklung einer Mönchengladbach-App, bei der die Nutzenden neue Funktionen in einer Beta-Version ausprobieren und aktiv mitgestalten können. Die Idee zur Zusammenarbeit entstand aus dem NeXT Netzwerk, das den Austausch und die interkommunale Zusammenarbeit in Deutschland maßgeblich vorantreibt. Unterstützt werden Mönchengladbach und Wiesbaden bei dem Projekt „Stadtlabore2Go“ von der Technologiestiftung Berlin. Sie betreibt seit 2019 das von der Berliner Senatskanzlei geförderte CityLAB Berlin. Dabei geht es nicht nur darum, das erfolgreiche Hauptstadt-Labor in den beiden Städten zu adaptieren. Ziel ist es vielmehr, gemeinsam Beteiligungsformate zu schaffen, die künftig auch von anderen Städten adaptiert werden können und das zeigt, wie eine auf den Menschen ausgerichtete Digitalisierung in Kommunen konkret umgesetzt werden kann. Dr. Benjamin Seibel, Abteilungsleiter bei der Technologiestiftung Berlin und Leiter des CityLAB Berlin, sagt: „Wir freuen uns, dass der Erfolg des CityLAB auch in anderen deutschen Kommunen wahrgenommen wird und wir durch unsere Zusammenarbeit durch die Prinzipien von bürger*innenzentrierter und praxisorientierter Digitalisierung mehr Städten dabei helfen, das Potenzial der Digitalisierung durch gemeinschaftliche Innovation und direkte Einbindung der Bürger*innen voll auszuschöpfen.“ Nutzerzentrierung als Erfolgsfaktor für das Citizen LAB Eine nutzerzentrierte Gestaltung von Digitalprojekten sorgt dafür, dass Innovationen von Anfang an im Alltag der Bürger*innen einen echten Mehrwert bieten. Sie sichert die Akzeptanz und Nachhaltigkeit digitaler Projekte, da die Menschen direkt an deren Entwicklung beteiligt sind und sicherstellen, dass Lösungen auch wirklich relevant und einfach zu nutzen sind. Gefördert wird diese Initiative der Stadt Mönchengladbach über das Smart-City-Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
von Pia Hoppenberg 6. Februar 2025
Spatenstich im Baugebiet Südlich Lerchenhain
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Bundesregierung bringt rechtliche Möglichkeit zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik auf den Weg

Bundesfinanzministerium

Das Bundeskabinett hat heute (24.1.25) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h) beschlossen.

Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies: „Heute gehen wir den ersten wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu mehr Solidarität. Wir wollen die gesetzliche Möglichkeit schaffen, damit der Bund die betroffenen Kommunen einmalig dabei unterstützen kann, ihre Altschuldenproblematik zu lösen, damit diese wieder die dringend notwendigen Investitionen in Kindergärten, Schulen oder öffentlichen Nahverkehr tätigen können. Mit dem Kabinettsbeschluss für eine Änderung des Grundgesetzes schaffen wir die Voraussetzung, dass der Bund kommunale Altschulden gemeinsam mit den Ländern übernehmen darf. Dadurch könnten wir von der kostengünstigeren Finanzierung der Liquiditätskredite durch Bund und Länder profitieren. Es liegt nun an den Fraktionen im Bundestag und den Ländern, diesen von allen Beteiligten grundsätzlich befürworteten Weg weiterzugehen.“

Viele Kommunen in Deutschland haben über viele Jahre einen übermäßigen Bestand kommunaler Kassenkredite aufgebaut, die der Liquiditätssicherung dienen und sich Ende 2023 auf ca. 31 Mrd. Euro beliefen. Die hieraus resultierenden Belastungen beeinträchtigen die betroffenen Kommunen darin, ihre Aufgaben zu erfüllen und wichtige Investitionen zu tätigen. Ohne Hilfe werden die betroffenen Kommunen absehbar nicht hinreichend in der Lage sein, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern.

Grundsätzlich sind die Länder für die Finanzausstattung ihrer Kommunen verantwortlich. Die hier vorliegende außerordentliche Problemlage macht in diesem Ausnahmefall jedoch eine Beteiligung des Bundes erforderlich. Der Gesetzentwurf schafft deshalb die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine einmalige Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen der Länder für ihre Kommunen. Die Grundgesetzänderung ist verfassungsrechtliche Grundlage für eine spätere einfachgesetzliche Ausgestaltung des Vorhabens.

Der Gesetzentwurf sieht hierzu einen neuen Artikel 143h des Grundgesetzes vor. Die Vorschrift ermächtigt den Bund einmalig zur hälftigen Übernahme des Entschuldungsvolumens des jeweiligen Landes, wenn das Land seine Kommunen vollständig von ihren übermäßigen Liquiditätskrediten entschuldet hat. Stichtag ist der 31. Dezember 2023. Hierbei können auch übermäßige Liquiditätskredite berücksichtigt werden, die Gegenstand eines Entschuldungsprogramms der Länder waren und zum 31. Dezember 2023 bei den Kommunen nicht mehr bestehen. Um den erneuten Aufbau von Liquiditätskrediten wirksam zu verhindern, werden die Länder in Artikel 143h Absatz 2 verpflichtet, geeignete haushaltsrechtliche und kommunalrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Der besonderen Situation in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wird ebenfalls Rechnung getragen. In diesen Ländern gibt es keine direkte Entsprechung des kommunalen Liquiditätskredites. Deshalb wird hier ein fiktiver Bestand an kommunalen Liquiditätskrediten zu Grunde gelegt. Dieser ergibt sich aus einem Vergleich mit der Verschuldungssituation in deutschen Großstädten (Artikel 143h Absatz 3).
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