Vorschau

Die aktuelle Ausgabe -  und alle anderen seit Januar 2022 in unserm
Online-Kiosk

  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
von Sandy Teutsch 28. Februar 2025
Erfolgreiche energetische Sanierung der Louise-Schroeder-Schule
von Birgit Kranzusch 26. Februar 2025
Alle 396 Städte und Gemeinden in NRW : Mieten steigen, Preise für Wohneigentum gehen zurück In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2023 1,7 Prozent mehr neue Wohnungen gebaut worden als im Vorjahr. Dennoch stiegen die Mieten im Landesdurchschnitt an, während auf dem Markt für Wohneigentum tendenziell Preisrückgänge zu verzeichnen waren. Wie sich diese und andere landesweite Trends auf kommunaler Ebene entwickeln, zeigen die Wohnungsmarktprofile der NRW.BANK, die jetzt in einer Neuauflage erschienen sind. Neu ab diesem Jahr: Die Profile sind jetzt für jede kreisfreie und kreisangehörige Kommune auf der Internetseite der Förderbank zum kostenfreien Download verfügbar. Die Wohnungsmarktprofile enthalten grafisch und tabellarisch aufbereitete Indikatoren aus den Themenfeldern Wohnungsbestand, Bautätigkeit, Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Soziales und Preise. Sie geben einen Überblick über wichtige Trends und Strukturen des Wohnungsmarktes. Hierzu zählen unter anderem die Einwohnendenzahl inklusive Altersstruktur, Arbeitslosen- und Beschäftigtenzahlen, die Entwicklung der Bautätigkeit, die Eigenheimerschwinglichkeit und die Mietpreisentwicklung von Bestands- und Neubauwohnungen sowie die Entwicklung des geförderten Wohnraumbestands. Um die kommunalen Trends einordnen zu können, enthalten die Wohnungsmarktprofile Daten zu den jeweiligen Kreisen und entsprechende Vergleichswerte für Nordrhein-Westfalen. Kurze Texte, Grafiken und Karten erläutern und veranschaulichen die Daten. Die Wohnungsmarktprofile sind Auszüge aus der landesweiten Wohnungsmarktbeobachtung der NRW.BANK. Für jede Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen gibt es ein Wohnungsmarktprofil. Sie richten sich an alle, die sich über die örtlichen Wohnungsmärkte informieren wollen. Zudem unterstützen die Wohnungsmarktprofile zum Beispiel Investierende und Kommunen dabei, Wohnraum bedarfsgerecht zu bauen oder Quartiere aufzuwerten. Bei der Erstellung der Profile wurden Daten aus dem Jahr 2023 genutzt. Dabei handelt es sich um die aktuellen verfügbaren Datensätze. Die aktuellen Profile für alle 396 Gemeinden und Städte in Nordrhein-Westfalen können ab sofort unter folgender Adresse heruntergeladen werden: www.nrwbank.de/wmp Click To Paste
von Frau Köller, Pressestelle Lippstadt 12. Februar 2025
Große Freude in der Kita Bökenförde: Ein neues Spielgerät für die unter Dreijährigen konnte feierlich eingeweiht werden. Das moderne Kletter- und Rutschparadies ersetzt das alte Klettergerüst, das nach vielen Jahren intensiver Nutzung abgebaut werden musste. Dank der Unterstützung der Karl Bröcker Stiftung, die den Großteil der Mittel in Höhe von rund 9.000 Euro bereitstellte, konnte ein größeres und vielseitigeres Spielgerät angeschafft werden. Auch der Förderverein der Kita, der erst 2022 gegründet wurde, beteiligte sich an der Anschaffung. „Wir sind ein sehr junger Verein und haben noch nicht viel Geld in der Kasse. Umso wichtiger war es für uns, Unterstützung von der Karl Bröcker Stiftung zu erhalten. Ohne diese Hilfe wäre es nicht realisierbar gewesen“, betont Vanessa Graupe, Vorsitzende des Fördervereins „Städtischer Kindergarten Li-La-Launeland e.V.“ Kita-Leiterin Jessica Wolff hob die Bedeutung des Fördervereins hervor und bedankte sich herzlich für das Engagement: „Das ist nicht nur eine Bereicherung für die Kinder, sondern für die gesamte Einrichtung.“ Das neue Spielgerät begeistert mit einer Rutsche, zwei Türmen, einem Netzaufgang sowie einer Treppen- und Rampenkonstruktion mit Trittleisten. „Nicht nur unsere jüngsten Kindergartenkinder sind begeistert und konnten es kaum erwarten, das neue Spielgerät zu stürmen. Es ist perfekt für unseren Außenbereich, da wir so oft wie möglich mit den Kindern draußen sind. Das Spielgerät bietet den Kindern unter drei Jahren viele unterschiedliche Möglichkeiten, ihren Bewegungs- und Spieldrang auszuleben“, so Jessica Wolff. Die Kosten für den Einbau übernahm der Träger der Kita, die Stadt Lippstadt, die sich auch weiterhin um die regelmäßige Prüfung und Wartung kümmern wird, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. Bei der feierlichen Einweihung war auch Werner Blanke, Beiratsvorsitzender der Karl Bröcker Stiftung, anwesend und zeigte sich erfreut über die Begeisterung der Kinder: „Es ist uns ein Herzensanliegen, Kinder zu fördern und ihnen sichere und spannende Spielmöglichkeiten zu schaffen.“
von Stadt Mönchengladbach - Stabsstelle Presse & Kommunikation 7. Februar 2025
Die Städte Mönchengladbach und Wiesbaden starten eine deutschlandweit einzigartige Zusammenarbeit bei der digitalen Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung. Im Rahmen der Initiative „Stadtlabor2Go“ werden die beiden Städte gemeinsam am Aufbau ihrer Stadtlabore arbeiten. Die Kooperation verdeutlicht, dass Digitalisierung in Kommunen über die lokalen Grenzen hinaus zusammen gedacht und umgesetzt werden muss. „Digitale Innovationen dürfen nicht im Silo entstehen. Denn keine Kommune sollte bei null anfangen müssen, sondern vielmehr im Austausch mit anderen Kommunen lernen. Mit Stadtlabor2Go machen wir Digitalisierung zu einer Teamleistung – für Städte, Bürger*innen und die Zukunft.“, sagt Kira Tillmanns, Smart City Programmleitung. Schon jetzt zeigen erste Anfragen und Interessenbekundungen aus ganz Deutschland, dass das Projekt auf große Aufmerksamkeit und Nachahmungspotenzial trifft. Ziel in den Laboren ist es, Digitalisierungsprozesse in den Kommunen zu beschleunigen und sie eng an den Bedürfnissen der späteren Nutzerschaft auszurichten, indem man diese von Anfang an in den Entwicklungsprozess einbindet. Für Oberbürgermeister Felix Heinrichs ist diese Nutzerzentrierung entscheidend: „Wir möchten dafür sorgen, dass Digitalisierung nicht nur technologisch funktioniert, sondern auch für die Menschen einen Unterschied macht,“ so der Oberbürgermeister. In Wiesbaden wurde das Zukunftswerk im Luisenforum bereits im Januar eröffnet und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung einer smarten und nachhaltigen Stadt mitzuwirken. Auch Mönchengladbach wird im Rahmen der Smart-City-Initiative noch in 2025 das Bürgerlabor „Citizen LAB“ in der Zentralbibliothek eröffnen und dort gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürger an digitalen Zukunftsfragen arbeiten. Wie können offene Daten genutzt werden, um zum Beispiel bessere Radwege oder transparente Verwaltungsservices zu entwickeln? Welche städtischen Herausforderungen lassen sich mit einem digitalen Zwilling simulieren, bevor städtische Projekte geplant und realisiert werden? Und wo könnten Sensoren helfen, Verkehr smarter zu steuern oder die Luftqualität in Echtzeit sichtbar zu machen? Im Citizen LAB werden nicht nur solche Fragen beantwortet – Bürgerinnen und Bürger gestalten das Labor selbst mit, entwickeln und testen gemeinsam mit der Stadt digitale Lösungen. Ein konkretes Beispiel ist die gemeinsame Entwicklung einer Mönchengladbach-App, bei der die Nutzenden neue Funktionen in einer Beta-Version ausprobieren und aktiv mitgestalten können. Die Idee zur Zusammenarbeit entstand aus dem NeXT Netzwerk, das den Austausch und die interkommunale Zusammenarbeit in Deutschland maßgeblich vorantreibt. Unterstützt werden Mönchengladbach und Wiesbaden bei dem Projekt „Stadtlabore2Go“ von der Technologiestiftung Berlin. Sie betreibt seit 2019 das von der Berliner Senatskanzlei geförderte CityLAB Berlin. Dabei geht es nicht nur darum, das erfolgreiche Hauptstadt-Labor in den beiden Städten zu adaptieren. Ziel ist es vielmehr, gemeinsam Beteiligungsformate zu schaffen, die künftig auch von anderen Städten adaptiert werden können und das zeigt, wie eine auf den Menschen ausgerichtete Digitalisierung in Kommunen konkret umgesetzt werden kann. Dr. Benjamin Seibel, Abteilungsleiter bei der Technologiestiftung Berlin und Leiter des CityLAB Berlin, sagt: „Wir freuen uns, dass der Erfolg des CityLAB auch in anderen deutschen Kommunen wahrgenommen wird und wir durch unsere Zusammenarbeit durch die Prinzipien von bürger*innenzentrierter und praxisorientierter Digitalisierung mehr Städten dabei helfen, das Potenzial der Digitalisierung durch gemeinschaftliche Innovation und direkte Einbindung der Bürger*innen voll auszuschöpfen.“ Nutzerzentrierung als Erfolgsfaktor für das Citizen LAB Eine nutzerzentrierte Gestaltung von Digitalprojekten sorgt dafür, dass Innovationen von Anfang an im Alltag der Bürger*innen einen echten Mehrwert bieten. Sie sichert die Akzeptanz und Nachhaltigkeit digitaler Projekte, da die Menschen direkt an deren Entwicklung beteiligt sind und sicherstellen, dass Lösungen auch wirklich relevant und einfach zu nutzen sind. Gefördert wird diese Initiative der Stadt Mönchengladbach über das Smart-City-Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
von Pia Hoppenberg 6. Februar 2025
Spatenstich im Baugebiet Südlich Lerchenhain
von Maria Schlechter 30. Januar 2025
Die Telekom missbraucht nach wie vor ihre marktbeherrschende Stellung, indem sie die Glasfasernetze ihrer Wettbewerber strategisch überbaut und diese dadurch massiv behindert. Die Branchenverbände BREKO und VATM haben jetzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgefordert, gegen dieses missbräuchliche Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht tätig zu werden. Bereits im April vergangenen Jahres hatte die BNetzA im Zwischenbericht der Monitoringstelle detailliert festgestellt, dass die Telekom in mehr als der Hälfte der von den Wettbewerbern gemeldeten Doppelausbau-Fälle nur die besonders lukrativen Kerngebiete mit Glasfaser versorgt hat. Ebenfalls nachgewiesen wurde, dass das Unternehmen in mehr als 50 Prozent dieser Fälle kurzfristig auf die Ausbaupläne von Wettbewerbern reagiert hat. Ziel der Telekom war eindeutig, leistungsstarke Wettbewerber vom Ausbau abzuhalten und letztlich aus dem Markt zu drängen. Der möglichst schnelle, flächendeckende Glasfaserausbau erfordert aber ein so hohes Tempo und Investitionsvolumen für Deutschland, dass dieses Ziel nur als gemeinschaftliche Leistung aller Marktakteure zu stemmen ist. Die beiden Branchenverbände sehen in dem Verhalten der Telekom einen klaren Missbrauch ihrer Marktmacht und damit einen Verstoß gegen § 50 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Bundesnetzagentur ist schon bei einem entsprechenden Anfangsverdacht verpflichtet, unverzüglich ein Verfahren zur Überprüfung einzuleiten (§ 50 Abs. 3 TKG). Die Anhaltspunkte für ein solches Fehlverhalten der Telekom liegen mit der festgestellten Abweichung der Ausbaupraktiken vom normalen Wettbewerbsverhalten und dem festgestellten Verdrängungspotential seit fast einem Jahr vor. Passiert ist seitdem viel zu wenig. Die BNetzA darf das Verhalten der Telekom nicht länger lediglich beobachten und die Interessen des Ex-Monopolisten durch Abwarten effektiv schützen. Durch das viel zu lange Gewährenlassen ist bereits ein erheblicher Schaden für den Investitionsstandort Deutschland und den Glasfaserausbau eingetreten. Eine umgehende förmliche Untersuchung und geeignete Abhilfemaßnahmen sind dringend geboten. Die vom strategischen Überbau der Telekom betroffenen Unternehmen und ihre Branchenverbände werden die Bundesnetzagentur bei der Sachverhaltsermittlung weiterhin unterstützen.
von Bundesfinanzministerium 24. Januar 2025
Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies: „Heute gehen wir den ersten wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu mehr Solidarität. Wir wollen die gesetzliche Möglichkeit schaffen, damit der Bund die betroffenen Kommunen einmalig dabei unterstützen kann, ihre Altschuldenproblematik zu lösen, damit diese wieder die dringend notwendigen Investitionen in Kindergärten, Schulen oder öffentlichen Nahverkehr tätigen können. Mit dem Kabinettsbeschluss für eine Änderung des Grundgesetzes schaffen wir die Voraussetzung, dass der Bund kommunale Altschulden gemeinsam mit den Ländern übernehmen darf. Dadurch könnten wir von der kostengünstigeren Finanzierung der Liquiditätskredite durch Bund und Länder profitieren. Es liegt nun an den Fraktionen im Bundestag und den Ländern, diesen von allen Beteiligten grundsätzlich befürworteten Weg weiterzugehen.“ Viele Kommunen in Deutschland haben über viele Jahre einen übermäßigen Bestand kommunaler Kassenkredite aufgebaut, die der Liquiditätssicherung dienen und sich Ende 2023 auf ca. 31 Mrd. Euro beliefen. Die hieraus resultierenden Belastungen beeinträchtigen die betroffenen Kommunen darin, ihre Aufgaben zu erfüllen und wichtige Investitionen zu tätigen. Ohne Hilfe werden die betroffenen Kommunen absehbar nicht hinreichend in der Lage sein, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern. Grundsätzlich sind die Länder für die Finanzausstattung ihrer Kommunen verantwortlich. Die hier vorliegende außerordentliche Problemlage macht in diesem Ausnahmefall jedoch eine Beteiligung des Bundes erforderlich. Der Gesetzentwurf schafft deshalb die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine einmalige Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen der Länder für ihre Kommunen. Die Grundgesetzänderung ist verfassungsrechtliche Grundlage für eine spätere einfachgesetzliche Ausgestaltung des Vorhabens. Der Gesetzentwurf sieht hierzu einen neuen Artikel 143h des Grundgesetzes vor. Die Vorschrift ermächtigt den Bund einmalig zur hälftigen Übernahme des Entschuldungsvolumens des jeweiligen Landes, wenn das Land seine Kommunen vollständig von ihren übermäßigen Liquiditätskrediten entschuldet hat. Stichtag ist der 31. Dezember 2023. Hierbei können auch übermäßige Liquiditätskredite berücksichtigt werden, die Gegenstand eines Entschuldungsprogramms der Länder waren und zum 31. Dezember 2023 bei den Kommunen nicht mehr bestehen. Um den erneuten Aufbau von Liquiditätskrediten wirksam zu verhindern, werden die Länder in Artikel 143h Absatz 2 verpflichtet, geeignete haushaltsrechtliche und kommunalrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Der besonderen Situation in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wird ebenfalls Rechnung getragen. In diesen Ländern gibt es keine direkte Entsprechung des kommunalen Liquiditätskredites. Deshalb wird hier ein fiktiver Bestand an kommunalen Liquiditätskrediten zu Grunde gelegt. Dieser ergibt sich aus einem Vergleich mit der Verschuldungssituation in deutschen Großstädten (Artikel 143h Absatz 3).
von Gundram Lottmann, Landesvorsitzender der GdP Baden-Württemberg 17. Januar 2025
Seit Jahren steigt die Messergewalt an Schulen bundesweit kontinuierlich an, ebenso die Debatte darüber, wie man mehr Sicherheit an Schulen erreichen kann. Zuletzt hat Thomas Stobl, der Innenminister von Baden-Württemberg, ein Messerverbot an Schulen gefordert. Er empfiehlt den Schulen, ein Verbot in ihre Hausordnung aufzunehmen. Auch die Gerwerkschaft der Polizei (GdP) befürwortet ein striktes Verbot von Stichwaffen an Schulen – und plädiert zusätzlich für mehr Aufklärungsarbeit. Messerattacken an Schulen steigen Anfang Oktober 2024 sticht ein Neuntklässler im Klassenzimmer einer Realschule in Ettenheim südlich von Offenburg einen Mitschüler mit einem Messer zwei Mal von hinten in den Rücken und verletzt ihn dabei schwer. Der 16-jährige Angreifer wird vorläufig festgenommen. Ein besonders tragisches Beispiel ereignet sich im Januar 2024 in St. Leon-Rot. Dort verletzt ein 18-Jähriger seine Ex-Freundin in der Schule mit einem Messer tödlich. Der Fall sorgte für deutschlandweites Entsetzen und führte zu Diskussionen über die Sicherheit an Schulen. Inzwischen ist der Täter wegen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Auch an Schulen in anderen Bundesländern hat es zuletzt immer wieder Angriffe mit Messern gegeben. Es stellt sich daher die Frage: Brauchen wir ein bundesweites und grundsätzliches Verbot des Mitführens von Messern in Schulen? Schulen sollen ihre Hausordnung ändern Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sieht in den jüngsten Vorfällen ein klares Signal, dass präventive Maßnahmen wie ein Messerverbot an Schulen in seinem Bundesland notwendig sind, um weitere Tragödien zu verhindern. Weil es sich bei Kindern und Jugendlichen um besonders schutzbedürftige Personen handle, müsse man alles daran setzen, diese vor den Gefahren zu schützen, die von Messern ausgehen, schrieb Strobl zuletzt in einem Brief an seine Kabinettskollegin, Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne). Mitgebrachte Waffen wie Tierabwehrsprays oder Messer seien potenzielle Gefahren für Lehrkräfte und insbesondere die Schülerinnen und Schüler, aber auch andere Beschäftigte in den Schulen. „Entsprechende Waffen- und Messerverbote können daher auch in die jeweiligen Schul- und Hausordnungen aufgenommen werden, um diesen Gefahrenpotenzialen zu begegnen“, so der Innenminister. Er bat die Kultusministerin ausdrücklich darum, die Schulen für diese Möglichkeit zu sensibilisieren. Das Kultusministerium erklärte auf Anfrage des Südwestrundfunk (SWR), dass bereits an einer entsprechenden Änderung des Schulgesetzes gearbeitet werde. Damit geht das Kultusministerium noch einen Schritt weiter als die von Strobl geforderte Änderung der Hausordnungen. Das bedeutet, dass es vielleicht bald eine Regelung gibt, die dann für alle Schulen in Baden-Württemberg gilt. Wann eine solche Änderung in Kraft tritt, ist allerdings noch unklar. GdP fordert mehr Aufklärung Angesichts der drastisch zunehmenden Attacken mit Stichwaffen ist die Frage naheliegend, warum es bislang kein konsequentes Verbot aller Messer im öffentlichen Raum beziehungsweise an Schulen in Deutschland gibt. Lediglich in Sachsen-Anhalt ist das Mitführen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen an allen Schulen des Landes gesetzlich verboten. Lehrkräfte dürfen dort im Verdachtsfall Taschen- und auch Kleidungskontrollen bei Schülerinnen und Schülern durchführen, um das Verbot durchzusetzen. Zwar sind auch in anderen Bundesländern in vielen Schulen Messer und andere scharfe Gegenstände aus Sicherheitsgründen verboten. Die Regelungen können jedoch von Schule zu Schule unterschiedlich sein. In den meisten Ländern liegt es bislang im eigenen Ermessen der Schulen, ob sie eine entsprechende Regelung in ihre Schulordnung aufnehmen oder nicht. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürwortet grundsätzlich ein deutschlandweites Messerverbot an Bildungseinrichtungen. „Fast 300 Straftaten an Schulen mit Stichwaffen im Jahr 2023 sprechen eine deutliche Sprache“, findet Gundram Lottmann, der GdP-Landesvorsitzende in Baden-Württemberg: „Im Vergleich zu 2022 stellt dies eine Steigerung von rund 50 Prozent dar.“ Aus diesem Grund sei es dringend erforderlich, dass ein Messerverbot an Schulen ausgesprochen und auch kontrolliert wird. Der Schutz der Schülerinnen und Schüler müsse erste Priorität haben. Parallel zum Messerverbot müsse allerdings dringend eine Aufklärungskampagne in Schulen durchgeführt werden, bei der die Werte der Gesellschaft und nicht geduldetes Verhalten klar kommuniziert und vermittelt werden. „Jegliche Gewalt gegen andere ist an unseren Schulen zu ächten. Wir dürfen an unseren Schulen kein Klima der Angst, Unwohlsein und Feindseligkeit dulden“, so Lottmann. „Wer Gewalt an unseren Schulen zulässt, verliert die Kinder und Jugendlichen unserer zukünftigen Generation. Deshalb lohnt es sich, für eine ethische und demokratische Werteerziehung einzustehen.“
von Anna Gemünd und Kevin Kohues 14. Januar 2025
Ab sofort steht Unnas Bürgerinnen und Bürgern ein neuer, innovativer Online-Dienst zur Verfügung: die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA). Damit wird die Ummeldung nach einem Umzug digitalisiert und so erheblich vereinfacht. Dieses Angebot ist ein weiterer wichtiger Meilenstein im Rahmen des Digitalisierungsprozesses der Stadtverwaltung Unna. Unna zählt damit zu den Vorreiterkommunen in Nordrhein-Westfalen: Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist derzeit nur in 180 von 396 Meldebehörden in NRW möglich. Bequemer, schneller, sicherer Mit der eWA können Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnsitzanmeldung bequem von zu Hause aus erledigen – ganz ohne den Gang zum Bürgeramt. Das spart Zeit und Aufwand. Gleichzeitig entlastet die breite Nutzung des neuen Online-Dienstes die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Nutzerinnen und Nutzer, die noch kein behördliches Nutzerkonto haben, können eine BundID erstellen. Nach erfolgreicher Authentifizierung mit der AusweisApp werden die erforderlichen Daten digital übermittelt und bearbeitet. Auch die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Personalausweis oder Reisepass erfolgt eigenständig und unkompliziert. Eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung steht nach Abschluss des Prozesses zum Download bereit. „Die Einführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung zeigt, wie konsequent wir in Unna den Weg der Digitalisierung unserer Dienstleistungen weitergehen“, erklärt Sandro Wiggerich, Erster Beigeordneter und Chief Digital Officer der Kreisstadt Unna. „Mit der eWA bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht nur mehr Komfort, sondern setzen auch auf höchste Standards in Sachen Sicherheit und Transparenz. Gleichzeitig schaffen wir Raum für andere wichtige Aufgaben in der Verwaltung.“ Ein wichtiger Schritt zur digitalen Verwaltung Die Elektronische Wohnsitzanmeldung stellt nicht nur eine erhebliche Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger dar, sondern ist auch ein bedeutender Baustein des Digitalisierungsprozesses der Stadtverwaltung Unna. Durch die konsequente Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) leistet die Kreisstadt Unna einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung und Vereinfachung behördlicher Dienstleistungen. Die eWA ist Teil eines länderübergreifenden Digitalisierungsprojekts, das von der Senatskanzlei Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) umgesetzt wurde. Ziel ist es, den gesamten Ummeldungsprozess Ende-zu-Ende zu digitalisieren – von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises sowie des Reisepasses.
von Sybille Wenke-Thiem 13. Januar 2025
Die Kommunen in Deutschland halten bislang trotz steigender finanzieller Widrigkeiten am Betrieb ihrer Sportstätten fest. Im Jahr 2024 verfügten 94 Prozent der Kommunen über Sporthallen und 92 Prozent über Sportplätze. Etwas mehr als die Hälfte der Kommunen betrieben zudem eigene Freibäder und 46 Prozent Hallenbäder. Zudem ist in zwei Dritteln der Kommunen, in denen es 2024 Sporthallen oder Sportplätze gab, die Anzahl der Sportstätten in den vergangenen zehn Jahren konstant geblieben. Jeweils etwa ein Viertel der Kommunen hat in den letzten Jahren sogar neue Sporthallen oder Sportplätze gebaut. 60 Prozent der Kommunen berichten, dass sich die Zahl ihrer Hallenbäder seit 2014 erhöht hat, bei den Freibädern sind es 54 Prozent. Das sind Ergebnisse einer Sonderbefragung unter Kämmereien, die das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag der KfW im Oktober 2024 durchgeführt hat. Auch wenn die Ergebnisse nicht repräsentativ sind, so vermitteln sie jedoch einen belastbaren Eindruck der Situation in den Kommunen. „Die Bedeutung von Sportstätten als Orte gesellschaftlicher Teilhabe und Gesundheitspflege ist nicht zu unterschätzen“, sagt Difu-Wissenschaftlerin Frida von Zahn. „Die große Zahl an Kommunen mit Investitionsrückstand zeigt jedoch dringenden Handlungsbedarf. Hier aktiv zu werden, würde sich letztlich auch positiv auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirken.“ In der Befragung gaben 59 Prozent der Kommunen an, dass der Investitionsrückstand bei Sporthallen „gravierend“ oder „nennenswert“ sei, bei Hallenbädern sagten dies 62 Prozent, bei Eissporthallen 53 Prozent. Die Ergebnisse zeigen, dass die Rückstände aufgrund der Gebäudesubstanz besonders schwerwiegend bei gedeckten Sportstätten sind. Hierbei geht es vor allem um den energetischen Zustand der Gebäude und Gebäudehüllen sowie marode sanitäre und technische Anlagen. In mehr als 40 Prozent der Kommunen können wegen des schlechten baulichen Zustands der Sportstätten bereits jetzt einzelne Sportangebote gelegentlich nicht stattfinden. 36 Prozent der Kommunen befürchten, das Sportangebot in zukünftig reduzieren zu müssen. Die befürchtete Reduzierung ist im Bereich Sportstätten aber moderater als in anderen freiwilligen Aufgabenbereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge: So geben zum Beispiel 41 Prozent der Kommunen an, angesichts der finanziellen Lage in den nächsten Jahren kulturelle Angebote herunterfahren zu müssen. Besonders augenfällig wird der schlechte Zustand einzelner Sportstätten, wenn man die Kommunen danach fragt, wie hoch der Anteil der Anlagen ist, der in den kommenden drei Jahren geschlossen werden muss, sofern keine umfassende Sanierung durchgeführt wird. Hier geben die teilnehmenden Kommunen an, im Durchschnitt 16 Prozent der Freibäder, 15 Prozent der Eissporthallen und 14 Prozent der Hallenbäder schließen zu müssen. „Zwar wollen Kommunen das Sportangebot weniger drastisch reduzieren als andere freiwillige Aufgaben, die drohende Schließung ganzer Sportstätten ist jedoch besorgniserregend. Aus Sicht der Kommunen braucht es hier vor allem eine verbesserte Grundfinanzierung, um die benötigten Investitionen zu stemmen“, so Difu-Wissenschaftler und Projektleiter Dr. Christian Raffer. Zur Sonderbefragung „Sportstätten“ im Rahmen des KfW-Kommunalpanels Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 903 Kommunen angeschrieben, die sich zuvor an einer der zurückliegenden Hauptbefragungen für das KfW-Kommunalpanel beteiligt und darin ihre Bereitschaft für ergänzende Befragungen signalisiert hatten. An der Umfrage, die sich wie gewohnt an die Kämmereien richtete, haben sich im Oktober 2024 insgesamt 307 Städte, Gemeinden und Landkreise beteiligt.
Share by: